ECE

Seit dem 01.10.1998 ist das ECE-Prüfzeichen auf Reifen Pflicht. Damit bestätigen Reifenhersteller, dass bei der Produktion die europäische Regelung ECE R30 eingehalten wurde. Auf der Seitenwand des Reifens erkennen Sie das am „e“ bzw. „E“. Das Land, in dem der Reifen nach dieser Norm geprüft wurde, wird mit dem nachfolgenden Buchstaben kenntlich gemacht.

Für Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind folgende Kennzeichnungen gemäß § 36 StVZO vorgeschrieben: Größe, Bauart, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex, DOT-Datum bzw. bei runderneuerten Reifen das Erneuerungsdatum.

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