In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass als Grundlage für das Reifenalter gilt – einzige Ausnahme sind Anhänger mit einer Zulassung von 100 km/h. Für diese gilt eine Grenze von 6 Jahren ab dem Herstellungsdatum. Lediglich die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist Vorgabe (diese ist auch in der EU vorgeschrieben).
Nichtdestotrotz sollten Sie das Reifenalter im Blick behalten! Erkennbar ist es an der Seitenwand in Form der vierstelligen DOT-Nummer. So bedeutet bspw. die Zahlenfolge 3520, dass der Reifen in Kalenderwoche 35 des Jahres 2020 hergestellt wurde.
Das gilt bei Neureifen: Werden diese fachgerecht gelagert, gelten sie bis zu 3 Jahren als fabrikneu und bis zu 5 Jahren sogar als neu! Unbenutzte Reifen, die jünger als 5 Jahre sind, können also ohne Bedenken gekauft und montiert werden. Aber Achtung: Die Nutzungsdauer ist begrenzt.