Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sollen Reifengrößen und Felgen an einem Fahrzeug montiert werden, die nicht in den Fahrzeugunterlagen eingetragen sind, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie nach bestandener technischer Prüfung durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller oder einen Sachverständigen. Erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen die Reifen und Felgen verwendet werden.

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Hiermit registriere ich mich für den TYSYS-Newsletter.