Sollen Reifengrößen und Felgen an einem Fahrzeug montiert werden, die nicht in den Fahrzeugunterlagen eingetragen sind, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie nach bestandener technischer Prüfung durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller oder einen Sachverständigen. Erst nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen die Reifen und Felgen verwendet werden.