Sie verbindet Anhänger und Zugfahrzeug und ist fest mit den stabilen Trägern der Bodengruppe gekoppelt. Sie unterliegt den in der StVO festgelegten Vorschriften und wird im Kfz-Schein eingetragen. Wird eine Anhängerkupplung nachträglich am Fahrzeug installiert, muss sie von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen werden. Hat sie bestanden, erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.