Nur bestimmte Reifenfabrikate sind für ein bestimmtes Fahrzeugmodell zugelassen. Die vom Hersteller zugelassenen Reifenfabrikate und -typen werden im Kfz-Schein oder im Rädergutachten angegeben (weitere Details unter „ABE“).
Diese Fabrikatsbindung wurde allerdings Anfang 2000 für Pkw-Reifen aufgehoben. Seitdem ist jedes Reifenfabrikat unabhängig von den Papieren zulässig.
Achtung: Für reine ZR-Reifen gilt diese Aufhebung nicht! Sie bedarf sowohl einer Freigabe des Herstellers als auch einem Eintrag in den Unterlagen.