Das Profil und die Profiltiefe des Reifens sind entscheidend für die Sicherheit, insbesondere bei Nässe, Matsch und Schnee. Neureifen für Pkw haben in der Regel eine Profiltiefe von ca. 8 mm. Gesetzlich vorgeschrieben ist nach §36 StVO eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Diese Mindestprofiltiefe kann anhand von Abnutzungsindikatoren (Stege in den Profilrillen) abgelesen werden. Die Position dieser Stege ist mit dem Kürzel TWI auf den Reifenschultern markiert. Wenn diese Stege deutlich sichtbar und auf gleicher Ebene wie das Restprofil sind, ist die Mindestprofiltiefe erreicht.
Es wird empfohlen, Sommerreifen für Pkw bei einer Restprofiltiefe von 2 mm auszutauschen. Bei Breitreifen sollten 3 mm nicht unterschritten werden. Winterreifen verlieren ihre Wirkung schon ab 4 mm Restprofil! Wenn Sie Ihre Reifen also bis zur zugelassenen Verschleißgrenze abfahren, verstößt das zwar nicht gegen das Gesetz, aber Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz.