Nur dann, wenn die ursprüngliche Reifendimension der im Fahrzeugpapier angegebenen Originaldimension entspricht, ist die Tachoabweichung aussagekräftig. Der angezeigte Wert bezieht sich stets auf 100 km/h.
Beispiel Abweichung von 10 km/h: Am Tacho werden 100 km/h mit neuer Bereifung angezeigt – dann entspricht das einer tatsächlichen Geschwindigkeit von 110 km/h.